Vorher / Nachher Bilder

…. sind in der gesamten Medizin verboten!

In Deutschland sind durch das Heilmittelwerbegesetz eine vergleichende bildliche Darstellung, d. h. Vorher-Nachher-Bilder verboten. Es könnte, so der Gesetzgeber, durch solche Bilder der Eindruck vermittelt werden, dass die Ergebnisse bei jedem Patienten oder jeder Patientin erreicht werden können.

Durch eine Gesetzesänderung vom 1. April 2006 trat das geänderte Heilmittelwerbegesetz in Kraft, das auch eine Ausdehnung auf plastisch-ästhetische Eingriffe vorsieht. So ist auch hier eine irreführende Werbung untersagt. Diese wird in dem Augenblick unterstellt, in dem der Eindruck erweckt wird, dass ein Erfolg mit Sicherheit und reproduzierbar erwartet werden kann.